Deutsche Geselschaft für Muskuloskeletale Medizin e.V. – Akademie Boppard

Manuelle Medizin/Chirotherapie – Manuelle Therapie

Rechtsgrundlage/Teilnahmebedingungen

1. Anerkennung als Weiterbildungsträger
Die drei Seminare der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin sind anerkannte Weiterbildungsträger für Ärzt*innen zur Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin/Chirotherapie durch die jeweiligen Landesärztekammern, für Physiotherapeut*innen im Rahmen der Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie durch die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

2. Zugangsvoraussetzungen Manuelle Medizin/Manuelle Therapie
Ärzt*innen: Abgeschlossenes Medizinstudium und Approbation. Für die Erteilung der Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin/Chirotherapie ist eine Facharztanerkennung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich über die Prüfung bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer.
Physiotherapeut*innen: Abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut*in/Krankengymnast*in. (Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung.)

3. Ablauf der Weiterbildung Manuelle Medizin/Manuelle Therapie
Ärzt*innen: Bezüglich der Manipulationen an der Wirbelsäule wird mit der Kursanmeldung bestätigt, dass die Teilnehmenden über Komplikationen und Risiken informiert sind und keinerlei Kontraindikationen vorliegen (lt. Aufklärungsbogen der DGMM, auf der Homepage der DGMSM downloadbar).

Die Weiterbildungszeit beträgt 320 Stunden (lt. Musterweiterbildungsordnung der BÄK). Ein Mindestabstand zwischen den Kursen ist in der neuen WBO nicht mehr vorgesehen. Im Musterkursbuch heisst es nun:

Bei der Durchführung des Kurses ist darauf zu achten, dass sich die einzelnen Module über einen ausreichend langen Zeitraum von mindestens 12 Monaten verteilen.
Unzulässig sind Kurse, welche die geforderten Kursstunden in extrem kurzer Zeit abhandeln und sich damit ungünstig auf den Lernprozess auswirken.

Die Kurs-Weiterbildung sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden, damit der Kompetenzerwerb dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.


Im Ausland absolvierte Kurse können nur dann für die Weiterbildung in den drei DGMM-Seminaren anerkannt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie von Kursinhalt und -dauer her mit den Kursen der DGMM vergleichbar sind. www.baek.de



Physiotherapeut*innen: Für Physiotherapeut*innen muss die Weiterbildung in mindestens sechs Kurseinheiten erfolgen.
Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 260 Unterrichtseinheiten, wobei der Prüfungszeitraum nicht zu berücksichtigen ist. Die tägliche Kursdauer darf zehn Unterrichtseinheiten nicht überschreiten.
Die Weiterbildung in Manueller Therapie für Physiotherapeuten sollte in der Regel innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden. Die Abschlussprüfung kann frühestens nach zwei Jahren erfolgen (lt. den Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie gemäß Anlage 3 vom 17. Januar 2005 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 1. August 2001).
Es können nur Kurse anerkannt werden, die bei einem der von den Spitzenverbänden anerkannten Weiterbildungsträger absolviert wurden. (Es gilt die aktuelle Ausgabe der Anlage 2 Stand: April 2019 der Vereinbarung zwischen den Bundesverbänden und Organisationen der Krankenkassen einerseits und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e. V. anderseits.).

4. Zertifikatserteilung Manuelle Medizin/Manuelle Therapie
Ärzt*innen: Am Ende des letzten Kurses findet eine theoretische und praktische Prüfung statt. Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Vor Beginn des Abschlusskurses muss ein Fallbericht vorgelegt werden.
Es wird ein Zertifikat erteilt, das den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung bescheinigt. Die Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin/Chirotherapie ist bei der zuständigen Ärztekammer zu beantragen. Einzelne Ärztekammern führen unabhängig davon eigene Prüfungen durch, die in der Regel durch Prüfer der DGMM-Seminare abgenommen werden.


Physiotherapeut*innen: Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen/mündlichen Prüfungsteil. Zusätzlich ist während der Weiterbildung ein Fallbericht zu erstellen, der in die Bewertung des praktischen/mündlichen Prüfungsteils einzubeziehen ist. Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile mindestens mit 'ausreichend' bewertet werden. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal wiederholt werden. Der schriftliche Prüfungsteil dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten je Teilnehmer. Der Anteil von Multiple-choice-Fragen darf 50 % nicht übersteigen. Es sind jeweils Kenntnisse aus den Gebieten 'Allgemeine Grundlagen, Extremitäten und Wirbelsäule' abzuprüfen. Die Dauer des praktischen/mündlichen Prüfungsteils beträgt mindestens dreißig Minuten je Teilnehmer. Der Teilnehmer hat mindestens eine Frage aus dem Extremitäten- sowie aus dem Wirbelsäulenbereich zu beantworten. Die Demonstration der manualtherapeutischen Techniken erfolgt an Probanden.

5. Allgemeine Hinweise
An-, Ab- und Ummeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Wenn der von Ihnen gewünschte Kursplatz noch verfügbar ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, senden wir Ihnen die Anmeldebestätigung per E-Mail.
Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Am einfachsten geht das mit Ihrer Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren: Sie erteilen uns das Mandat, diese und alle weiteren Kursgebühren direkt von einem von Ihnen angegebenen Konto einzuziehen. Mit dem Mandat erteilen Sie gleichzeitig Ihrer Bank den Auftrag, diesen Lastschrifteinzug durchzuführen. Ihre Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren beginnt erst, wenn uns das Mandat vom Kontoinhaber unterschrieben vorliegt. Fordern Sie das Formular bei uns an oder drucken Sie es aus unter www.dgmsm.de. Der Einzug erfolgt nach Kursende.
Nehmen Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, sind Sie zur spesenfreien Zahlung der Kursgebühr bis 6 Wochen vor Kursbeginn unter Angabe der DGMSM-Nr. und der jeweiligen Kursnummer verpflichtet.
Ca. zwei bis drei Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie weitere wichtige Kursinformationen per E-Mail. Kurzfristige Anmeldungen sind grundsätzlich möglich, sofern freie Kursplätze verfügbar sind. Bitte setzen Sie sich ggf. telefonisch mit der Geschäftsstelle in Boppard in Verbindung.
Bei Annullierung der Einschreibung bis 6 Wochen vor Kursbeginn entstehen keine Kosten, außer Bearbeitungsgebühren von 10,00 €; bei einem späteren Rücktritt oder Nichtteilnahme verfallen 50 % der Kursgebühren, sofern Sie keinen Ersatz stellen.
Die KURSBESCHEINIGUNG wird nur nach Teilnahme am gesamten Kurs erteilt. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise sowie zeitweiliger Abwesenheit vom Kurs wird keine Bescheinigung erteilt. In diesem Fall muss der gesamte Kurs wiederholt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Wiederholung eines Kurstages möglich. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich insbesondere auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht damit einverstanden, dass die im Rahmen Ihrer Anmeldung notwendigen personenbezogenen Daten von uns elektronisch verarbeitet werden und im Rahmen der Durchführung des Kursprogramms an Dritte (Ärztekammern für die Vergabe von Fortbildungspunkten; Mitteilnehmer z. B. für die Bildung von Fahrgemeinschaften; Kreditinstitute für den Lastschrifteneinzug usw.) weitergegeben werden.
Die Teilnahme an den Kursen ohne Anmeldebestätigung ist nicht möglich. Für Unterkunft und Verpflegung haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Wenden Sie sich dazu bitte an die zuständigen örtlichen Verkehrsämter. Diese Kosten sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Sport- bzw. Badekleidung, Praxisschuhe sowie ein großes Handtuch o. ä. nicht vergessen! 

6. Änderungen 
Änderungen der angegebenen Termine, der Kursorte, der Lehrerbesetzung oder der Ausfall von Kursen wegen unzureichender Teilnehmerzahlen oder sonstiger wesentlicher Gründe bleiben vorbehalten.